Unfallgutachten/ Haftpflichtgutachten
Unfallgutachten und Haftpflichtgutachten - Vertrauen Sie auf Hanseatic Car Experts
Es ist essentiell, ein detailliertes Schadensgutachten zu erstellen, um sicherzugehen, dass Sie bei der Regulierung keinerlei Nachteile erleiden. Ein solches Gutachten informiert Sie zudem präzise über die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeuges. Wir laden Sie herzlich ein, Kontakt mit uns aufzunehmen und einen Termin zur Begutachtung zu vereinbaren. Unser qualifiziertes Team bewertet Ihren Fahrzeugschaden vollkommen unabhängig und objektiv.

Freie Wahl des Kfz-Gutachters bei Haftpflichtschäden!
Im Falle eines Haftpflichtschadens oder eines unverschuldeten Unfalls haben Sie das gesetzlich verankerte Recht, einen unabhängigen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Bei Hanseatic Car Experts stehen wir Ihnen mit neutraler und fachkundiger Bewertung zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und die Schadensregulierung korrekt abläuft.
1. Kontaktaufnahme
Kontaktieren Sie uns per Telefon, WhatsApp direkt oder Kontaktformular um einen Termin für die professionelle Aufnahme Ihres Schadens zu vereinbaren. Sie haben die Freiheit, den Ort der Begutachtung selbst zu bestimmen.
2. Begutachtung des Unfallschadens
Wir erfassen den Unfallschaden präzise vor Ort. Wir nehmen uns sorgfältig Zeit, um alle Details genau zu dokumentieren. Mit modernster Technologie und Erfahrung stellen wir sicher, dass kein Aspekt übersehen wird. Das Ergebnis: eine zuverlässige Bewertung und reibungslose Versicherungsabwicklung.
3. Erstellung des Gutachtens
Nach der sorgfältigen Aufnahme des Schadens an Ihrem Fahrzeug, erstellen wir ein umfassendes Kfz-Gutachten. Dieses Gutachten wird gemäß den höchsten Standards der Branche gefertigt und ist daher branchenweit von sämtlichen Versicherungsgesellschaften anerkannt. Unser Ziel ist es, Ihnen eine zuverlässige und akkurate Grundlage für die Schadensregulierung zu bieten.
4. Abschluss des Gutachtens
Nach der Fertigstellung des Gutachtens, inklusive Beweisbildern und Reparaturkalkulation, übermitteln wir das Gutachten nach Ihrem Wunsch entweder an die gegnerische Versicherung oder Ihren Anwalt zur weiteren Schadenabwicklung. Unser Service gewährleistet eine professionelle und präzise Dokumentation, die Ihren individuellen Bedürfnissen entspricht und die Abwicklung des Schadensfalls erleichtert.
FAQ - Unfallgutachten und Haftpflichtgutachten
Ein Kfz-Gutachten lohnt sich meist ab einer Schadenssumme von etwa 700 bis 750 €, da hier die sogenannte Bagatellschadengrenze liegt. Oberhalb dieser Grenze ist ein detailliertes Gutachten ratsam.
Es ist nicht zwingend erforderlich, dass das Fahrzeug für die im Gutachten ausgewiesene Summe repariert wird. Teilreparaturen sind möglich, jedoch empfehlen wir Ihnen, den Schaden vollständig beheben zu lassen.
Die Gesamtsumme des Schadens nach einem Kfz-Unfall ergibt sich aus den Kosten für benötigte Ersatzteile, Arbeitsstunden sowie Materialien für die Reparatur und Lackierung des Fahrzeugs.
Bei der Schadenaufnahme fotografiert der Kfz-Gutachter das Fahrzeug aus verschiedenen Winkeln, um alle Beschädigungen genau festzuhalten und einen Gesamtüberblick zu ermöglichen.
Die Bagatellschadengrenze, bei der kleinere Schäden ohne umfassendes Gutachten behandelt werden können, liegt zwischen 700 und 750 €.
Eine Nutzungsausfallbestätigung dokumentiert, dass Sie Ihr Fahrzeug aufgrund von Reparaturarbeiten nach einem Unfall nicht nutzen können. Diese Bestätigung dient als Grundlage für eine mögliche Entschädigung.
Ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung besteht, wenn nachgewiesen wird, dass das Fahrzeug wegen Reparaturen nicht benutzbar ist.
Eine Reparaturbestätigung wird benötigt, wenn Sie keine Rechnungen vorlegen können oder das Fahrzeug eigenständig repariert haben. Sie dient als Nachweis der durchgeführten Arbeiten.
Vor der Begutachtung sollte der beschädigte Bereich sowie die Fahrgastzelle frei zugänglich sein. Weitere spezielle Vorbereitungen sind in der Regel nicht notwendig.
Ein Gutachten sollte idealerweise unmittelbar nach einem Unfall in Auftrag gegeben werden, um den Schaden genau zu dokumentieren.
Bei Schäden unter 1.000 € ist ein Kurzgutachten sinnvoll, da es die Schadensaufnahme vereinfacht und schneller abgeschlossen werden kann.
Laut einem Urteil des Amtsgerichts Köln muss die gegnerische Versicherung die Kosten für das Kfz-Gutachten auch bei Bagatellschäden tragen.
Die Schadenminderungspflicht verpflichtet den Geschädigten, den entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten und unnötige Kosten zu vermeiden.
Ein Kfz-Gutachten erfasst alle relevanten Schäden, die direkt mit dem Unfall in Verbindung stehen. Schäden, die nicht unmittelbar mit dem Unfall zusammenhängen, werden normalerweise nicht aufgenommen.
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 09:00 – 20:00 Uhr
Samstag 10:00 – 20:00 Uhr
Im Schadensfall 24h für Sie erreichbar!